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Hauswirtschaft
Wir helfen Ihnen im Haushalt
Hauswirtschaftliche Verrichtungen über die Pflegeversicherung
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden auch von der Pflegeversicherung übernommen.
Bei Pflegestufe I können pro Monat 13,25 Stunden über die Pflegestufe abgerechnet werden.
Bei Pflegestufe II und III können pro Monat bis zu 22 Stunden erbracht werden.
Zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten gehören z.B.:
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Reinigungstätigkeiten im Haushalt
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Wäsche waschen und bügeln
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Hilfe beim Zubereiten von Frühstück und Abendessen
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Mittagessen zubereiten
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Einkaufen gehen
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Besorgungen von Rezepten und Arzneien
Hauswirtschaftliche Verrichtungen für Privatzahler
Sie können alle Leistungen, die Sie in Ihrem Haus oder Garten nicht mehr selbstständig durchführen können, auch ohne Pflegestufe
in Anspruch nehmen.
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Reinigungstätigkeiten im Haushalt
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Fenster putzen
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Wäsche waschen und bügeln
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Herrichten von Mahlzeiten
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Besorgungen erledigen
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Aufräumarbeiten
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Rasen mähen
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Hecken schneiden
