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Entlastung der Pflegeperson
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt, z. B. bei demenziellen Veränderungen, geistiger Behinderung
oder psychischen Erkrankungen, hat er einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Diese müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.
In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können 100 € oder 200 € monatlich zugesprochen werden, also maximal
2.400,- € pro Jahr. Dieses Geld kann nur durch zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld
bleibt unangetastet.
Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die keine Pflegestufe erhalten. Deren Angehörige können pro Halbjahr zusätzlich
einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse.
Menschen, die eine Pflegestufe erhalten und die eingeschränkte Alltagskompetenz zugesprochen bekamen, können pro Halbjahr
einen zusätzlichen Beratungseinsatz abrufen. Auch diese Kosten übernimmt die Pflegeversicherung.
Durch unser Angebot sollen die Angehörigen entlastet werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese zusätzlichen
Betreuungsleistungen erbringen, sind im Umgang mit dementiell erkrankten Menschen geschult und besuchen Sie in Ihrem Zuhause.
Die Beschäftigungsangebote orientieren sich an der Biographie der erkrankten Menschen. Die Entlastung der pflegenden Angehörigen
ist bei dieser Leistung ein sehr wichtiger Aspekt.
