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Oder schreiben Sie eine E-Mail: b.morsch@pflegedienst-schaumberg.de
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Der Beratungseinsatz ist für Pflegegeldbezieher gesetzlich vorgeschrieben. Er muss von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Der Beratungsbesuch soll der Pflegeperson praktische Hilfestellungen sowie pflegefachliche Unterstützung bieten. Die Beratung beinhaltet auch Informationen zu Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung und Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Kosten für diesen Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse.
Die Häufigkeit dieser Beratungsbesuche hängt von der Höhe der Pflegestufe ab:
Pflegestufe I und II einmal halbjährlich
Pflegestufe III einmal vierteljährlich.
Der Beratungseinsatz steht Ihnen auch bei Eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) zu:
2 x Jährlich bei Stufe 0
zusätzlich 2 x pro Jahr bei Pflegestufe I bis III
