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Neues aus den Landkreisen  

Pflegeversicherung 2010

Informationen zur Änderungen der Pflegeversicherung

Sie haben ab 01.01.2010 Anspruch auf folgende Leistungen...

  Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
Pflegegeld bis 225 € bis 430 € bis 685 €
Pflegesach-leistung bis 440 € bis 1.040 € bis 1.510 €
Härtefall     bis 1.918 €
Tages/-Nachtpflege bis 440 € bis 1.040 € bis 1.510 €
Ersatz/Verhinderungspflege bis 1.510 € bis 1.510 € bis 1.510 €
Kurzzeitpflege bis 1.510 € bis 1.510 € bis 1.510 €

 

Damit haben Sie die Möglichkeit, ohne weitere Zuzahlungen mehr Leistungen in Anspruch zu nehmen.Wie Sie sehen, sind auch die Leistungen für die Verhinderungs- oder Ersatzpflege angehoben worden. Diese können Sie sowohl beim Bezug von Pflegegeld als auch bei Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wenn Ihre Pflegeperson zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub die Versorgung nicht übernehmen kann und die notwendige Pflege durch einen Pflegedienst gewährleistet wird. Ersatzpflege können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn Ihre Pflegeperson stundenweise verhindert ist.

Beispiel

Ihre Pflegeperson kann aus persönlichen Gründen (Termine, Freizeitbeschäftigung) an einem Tag/Woche für zwei Stunden die Pflege nicht übernehmen und beauftragt uns mit den entsprechenden Leistungen der Pflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung. In diesem Fall können die Leistungen nach Beantragung der Verhinderungspflege stundenweise mit der Pflegekasse abgerechnet werden, ohne dass die Auszahlung des Pflegegeldes beeinträchtigt wird.

Sollten sie Fragen haben, rufen Sie uns an! Wir helfen gerne weiter.